Baufinanzierung in Russland – Kein Eigentumserwerb vor Bauabschluss
Das Oberste Wirtschaftsgericht hat erneut bekräftigt, dass an Gebäuden, die noch nicht fertig gestellt sind und deren Inbetriebnahme noch nicht amtlich bescheinigt wurde, kein Eigentumsrecht entsteht. Dieses entstünde erst mit der anschließenden Registrierung des Eigentumsrechts. Folglich kann das Eigentum vor der Registrierung auch nicht abgetreten werden. Eine anders lautende Entscheidung eines Kassationsgerichts, das dem Kläger … Weiterlesen