Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen in Russland im Lichte des Art. 31 Abs. 3 der Internationalen Vereinbarung über Beförderungsverträge (CMR)

Die Vollstreckung von russischen Gerichtsentscheidungen in Deutschland oder umgekehrt ist möglich. Die Mär, dass Entscheidungen ordentlicher deutscher oder russischer Gerichte mangels Anerkennung der Gegenseitigkeit im jeweils anderen Land nicht vollstreckbar seien, ist falsch, denn es gibt Ausnahmen. Eine Ausnahme gilt für Transport- und Speditionsverträge. Für solche Verträge bestimmt Art. 31 Abs. 3 der Internationalen Vereinbarung … Weiterlesen