Zulässige Dauer von Dienstreisen für Ausländer


Aufgrund einer Ermächtigung im Gesetz über den Status von Ausländern in der Russischen Föderation hat die Regierung die Verordnung über die zulässige Höchstdauer von Dienstreisen für Ausländer erlassen. Danach können Ausländer, die über eine Arbeitserlaubnis verfügen, bis zu 10 Tagen außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der Arbeitserlaubnis tätig sein. Bei einer Einsatzwechseltätigkeit oder einer Fahrtätigkeit beträgt die Höchstdauer 60 Tage, wenn diese Tätigkeiten im Arbeitsvertrag angegeben sind. Für Ausländer, die über eine zeitlich befristete Aufenthaltsgenehmigung verfügen, gilt eine längere Verweildauer von 40 bzw. 90 Tagen innerhalb von zwölf Kalendermonaten. Diese Regelung soll von der Art der Tätigkeit abhängen, deren Bestimmung verschiedene Behörden weiterdelegiert wurde.