Erforderlichkeit einer eigenen Niederlassung von ausländischen Versicherungsvertretern in Russland

Eine russische Niederlassung ist für ausländische Versicherungsvertreter empfehlenswert, aber gesetzlich nicht erforderlich. Das russische Recht unterscheidet zwischen dem Versicherungsagenten und dem Versicherungsbroker. Der Versicherungsagent, entspricht dem deutschen Versicherungsvertreter und handelt im Namen und auf Rechnung des Versicherers (Lager des Versicherers). Der Versicherungsbroker, entspricht dem deutschen Versicherungsmakler und handelt auf Rechnung des Versicherten (Lager des Kunden). … Weiterlesen