Beginn der Rechtmittelfristen in Russland
Nach deutschem Rechtsverständnis beginnen die Rechtsmittelfristen für die Berufung oder Revision gegen Urteile des Wirtschaftsgerichts erst mit dem Tag der Zustellung des anzufechtenden Urteils bei der Partei. Nicht so in Russland. Gemäß Art. 180 Abs. 1 der Wirtschaftsprozessordnung der Russischen Föderation („WPO“) beginnt die Berufungsfrist einen Monat nach Verkündung des Urteils. Für die Revision hat der … Weiterlesen