Steuerliche Behandlung einer unentgeltlichen Zuwendung

Die Einbringung einer unentgeltlichen Zuwendung in das Betriebsvermögen einer russischen Gesellschaft, die nicht Stammeinlage ist, gilt grundsätzlich als steuerpflichtiger Ertrag. Einer der Ausnahmen aus diesem Grundsatz stellen Zuschüsse zwischen zwei Gesellschaften dar, sofern eine Gesellschaft direkt mit mehr als 50 % an der anderen direkt beteiligt. Diese Besonderheit ist gerade bei der Finanzierung im Wege … Weiterlesen

Keine Zinskorrekturen durch Steuerbehörden

Die zentrale Ermächtigungsgrundlage für die Steuerbehörden, bei einem vertraglichen Leistungsaustausch zwischen Konzernunternehmen die vereinbarten Preise auf Verrechnungspreisniveau zu korrigieren, ist auf Zinsvereinbarungen in Darlehensverträgen nicht anwendbar, teilte das Finanzministerium mit. Eine vertragliche Korrektur der Zinsen auf ein Niveau, wie es zwischen unabhängigen Dritten vereinbart worden wäre, ist bis zu einer Neufassung der entsprechenden Regelung im … Weiterlesen