Haftung für Tätigkeit ohne Arbeitserlaubnis


Das russische Ordnungswidrigkeitengesetz führt mehrere ordnungsrechtliche Tatbestände bei Verstößen gegen das Erfassungsverfahren von Ausländern und Staatenlosen in der Russischen Föderation sowie in Bezug auf die Verletzung der Regeln über den Aufenthalt dieser Personen in der Russischen Föderation auf. Nach den Neuregelungen kann die Erwerbstätigkeit eines Ausländers bzw. Staatenlosen ohne die gesetzlich geforderten Erlaubnisse (Arbeitsgenehmigung des Arbeitgebers, Arbeitserlaubnis des Arbeitnehmers) wie folgt geahndet werden: gegen natürliche Personen, insbesondere gegen den ausländischen Mitarbeiter: mit 2.000 bis 5.000 Rubel (59 bis 147 EUR) und gegen den Arbeitgeber, sofern dieser eine Gesellschaft ist: mit 250.000 bis 800.000 Rubel (7.350 EUR bis 23.500 EUR). Ferner kann die Ordnungsbehörde die Einstellung der Tätigkeit der Gesellschaft verfügen. Mehr zum Thema Arbeitserlaubnis für Russland.