Russisches Arbeitsrecht: Zulässigkeit von Gehaltsangaben in Fremdwährung, Indexierung von Arbeitslohn, Fortgeltung von Zeitverträgen bei Schwangerschaft, allgemeinverbindliche Tarifverträge in Russland

Die föderale Arbeitsinspektion der russischen Föderation hat mehrmals darauf hingewiesen, dass gemäß Art. 131 des Arbeitsgesetzbuches der Lohn des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag in Rubel anzugeben ist. Die häufig anzutreffende Konstruktion, das Gehalt als Rubeläquivalent in Fremdwährung (Euro oder US Dollar) anzugeben und in Rubel zum festgesetzten Kurs der Russischen Zentralbank am Tag der Überweisung auszuzahlen, … Weiterlesen