Sind russische Kläger zur Leistung einer Ausländersicht gemäß § 110 ZPO verpflichtet?
Vor Beginn der russischen Spezialoperation waren russische Kläger von der Leistung einer Auländersichreheit für Klagen in Deutschland unstreitig in Deutschland befreit. An dieser Rechtslage hat sich laut überwiegender Rechtsprechung nichts geändert. Laut Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin, Beschluss v. 22.04.2024 – 2 U 16/22 (höchste Zivilgericht des Landes Berlin) gilt bzgl. der Prozesskostensicherheit im Verhältnis zu … Weiterlesen