Bedeutung des Abnahmeprotokolls nach russischem und deutschem Recht


Häufig gibt es unterschiedliche Auffassungen über die Bedeutung des Abnahmeprotokolls regelmäßig im Zusammenhang mit Probe- und Testläufen von gelieferten Anlagen oder Ausrüstung. In Russland wird ein fehlendes Abnahmeprotokoll oder die Weigerung zur Unterzeichnung des Protokolls so verstanden, als wenn keine Abnahme stattgefunden hätte. Folglich muss auch nicht gezahlt werden. Die Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls wird als Anerkennung der Ware als mangelfrei gewertet. In der deutschen Rechtsordnung hat ein Abnahmeprotokoll nur deklaratorische Bedeutung und erleichtert nur die Beweisführung zur Abnahme. Eine Abnahme kann auch ohne Protokoll angenommen werden. In Russland wird die schriftliche Erstellung eines Abnahmeprotokolls hingegen als konstitutives Element zur Abnahme verstanden. Weder in der deutschen noch in der russischen Rechtstheorie ist die Abnahme als vollständige Anerkennung der Mangelfreiheit zu werten. In der Rechtspraxis sieht das jedoch anders aus. In diesem Punkt hat die Wahl des anwendbaren Rechts immense Bedeutung.

Die Anwendung des UN-Kaufrechts hilft hier wenig. Es regelt diese Art von Abnahmen nicht, die eher dem Werkvertragsrecht ähneln. Es fehlt beispielsweise auch eine Regelung zur Verjährung.

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