Steuerliche Behandlung des privaten Nutzungsanteils von Dienstfahrzeugen nach russischem Recht


Das Finanzministerium hat sich am 13. April 2007 zur einkommensteuerrechtlichen Abzugsfähigkeit von Zuschüssen des Arbeitgebers für die dienstliche Nutzung von privaten PKW geäußert. Danach sind Zuschüsse des Arbeitgebers einkommensteuerfrei und unterliegen auch nicht der einheitlichen Sozialsteuer, soweit sie die in der Richtlinie Nr. 16н vom 4. Februar 2000 festgesetzten Freibeträge nicht überschreiten. Bislang galt dies nur für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Für den privaten Sektor wurde nun Klarheit geschaffen. Darüber hinaus gehende Beträge bleiben steuerbar.