Schutz von Software nach russischem Recht
Das Gesetz selbst ordnet Software systematisch dem Urheberrecht an literarischen Werken zu (Art. 1259, 1261 ZGB RF). In der Praxis kommen verschiedene Rechtsbereiche zur Anwendung. Für den Schutz des Objekt- und Ausgangscodes wird auf die Vorschriften zum Know-How und zum Urheberrecht zurückgegriffen. Für die Nutzung eines patentierten Prozesses, der mittels der Software ausgeführt wird, kommt … Weiterlesen